Zukunftssicher bauen und modernisieren mit unabhängiger Beratung

Zukunftssicher bauen und modernisieren mit unabhängiger Beratung

Neues Gebäudeenergiegesetz bringt wenig Klarheit für Verbraucher

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mehr Klarheit und weniger Bürokratie bringen. Es schafft ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung in Gebäuden.

Damit führt es die bisherigen Regelwerke Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und löst diese ab. Der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) begrüßt die Intention, bezeichnet die Umsetzung jedoch als unambitioniert.

„Mit dem Gesetz erhalten Verbraucher weder langfristige Planungssicherheit beim Hausbau, noch werden so die europäischen Klimaschutzziele erreicht“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. Auch Bestandsimmobilien würden im GEG nur eine Nebenrolle spielen.

Entwertung neu gebauter Immobilien ist im Gesetzentwurf angelegt

Der BSB kritisiert den festgelegten Niedrigstenergiestandard im Neubau. Dazu Becker: „Der Standard wird nicht lange Bestand haben. Ein neues Haus kann unter Umständen schon in drei Jahren veraltet sein. Denn unter Berücksichtigung der hohen Einsparziele im Gebäudebereich bis 2030 und 2050 muss man von einer erheblichen Steigerung der energetischen Anforderungen ab 2023 ausgehen.“

Für Hausbesitzer kann es zu schmerzlichen Wertverlusten führen, wenn ihre Immobilie bereits nach wenigen Jahren energetisch veraltet ist. Aus Sicht des BSB schadet diese Perspektive der notwendigen Akzeptanz für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor.

Zukunftssicher bauen mit qualifizierter, unabhängiger Beratung

Auch im Bestand sieht Becker verpasste Chancen. „Die angedachten Fördermaßnahmen genügen bei Weitem nicht, um die Modernisierungsquote zu steigern und ambitionierte Klimaschutzziele zu erreichen“, so der Experte.

Neben finanzieller Förderung misst er der qualifizierten und individuellen Beratung in Energiefragen eine wichtige Bedeutung bei. Er rät bau- und modernisierungswilligen Verbrauchern, sich vor dem Start ihres Projekts einem unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einem BSB-Bauherrenberater, anzuvertrauen.

Unter www.bsb-ev.de gibt es Adressen von Bauherrenberatern in ganz Deutschland und viele weitere Infos und kostenlose Ratgeber rund ums Bauen und Modernisieren. (djd)

modernisieren mit unabhängiger Beratung

Der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e. V. erwartet sich vom neuen Gebäudeenergiegesetz keine starken Impulse für Bauherren und Modernisierer.

Klarheit für Verbraucher

Der Niedrigstenergiestandard des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bietet Bauherren aus Sicht des Bauherren-Schutzbund e. V. keine langfristige Zukunftssicherheit zum Thema Energiestandard.

Fotos: oh/djd/Bauherren-Schutzbund

Kategorie
Schlagwörter