Heizungsprüfung für Gasheizungen ist nun Pflicht
Energieeinsparung: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Verordnung
Unternehmen und Privathaushalten in Deutschland wird aufgrund des weltpolitischen Geschehens geraten, im kommenden Winter kurzfristig Heizenergie zu sparen. „Der mittel- und langfristige Königsweg zur Einsparung von Brennstoff und Kosten ist bei jeder Art von Heizung eine möglichst zeitnah gewartete und optimierte Anlage“, erklärt Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Für viele Maßnahmen gebe es attraktive finanzielle Förderungen. Was viele noch nicht wissen: Für Besitzer einer Gasheizung ist sogar seit dem 1. Oktober 2022 eine Heizungsprüfung verpflichtend. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
– Was wurde von wem beschlossen?
Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV)“ wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Sie ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und gilt bis zum 30. September 2024. In diesem Zeitraum ist eine Heizungsprüfung für alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen Pflicht. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Das Bundeswirtschaftsministerium rät zu einer Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Wartungstermine.
– Was ist Ziel der Verordnung und was wird geprüft?
Alle Heizsysteme sollen auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen überprüft werden. Es wird geprüft, ob die einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind, ob die Heizung hydraulisch abgeglichen werden sollte, ob effiziente Heizungspumpen eingesetzt und inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.
– Wer muss die Prüfung vornehmen?
Sie ist von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dazu zählen Installateure, Heizungs-, Ofen- und Luftheizungsbauer sowie speziell ausgebildete Energieberater. Über eine kurze Abfrage unter www.serviceportal-shk.de finden sich qualifizierte Meisterfachbetriebe im gesamten Bundesgebiet, bei denen man ein Angebot zur Heizungsprüfung anfordern und einen Rückruf- und Wunschtermin hinterlegen kann.
– Wer ist von der Prüfung befreit?
Die Verpflichtung entfällt, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.
– Gibt es noch weitreichendere Verpflichtungen?
Ja, Gasheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen und technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden. (djd)
Foto: djd/ZVSHK