Wie gut schützt das Baurecht Verbraucher?

Wie gut schützt das Baurecht Verbraucher?

Noch immer enthalten Bauverträge rechtlich nicht zulässige Klauseln

Das neue Baurecht, das 2018 in Kraft trat, hat für bauwillige Verbraucher deutliche Verbesserungen gebracht. Allerdings beobachtet der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), dass Bauunternehmen weiterhin Verbraucherschutzrechte missachten. Über 2.000 Bauverträge hat die Verbraucherschutzorganisation im letzten Jahr anwaltlich geprüft und in vielen Fällen deutliche Mängel festgestellt. „Aufgrund der Formulierungen gehen wir davon aus, dass es sich häufig um bewusste Umgehungsversuche des aktuellen Rechts seitens der Unternehmen handelt“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker.

Angaben zur Bauzeit und Zahlungspläne sind oft nicht gesetzeskonform

Gesunde Skepsis ist bei Bauherren also angezeigt. Besonderes Augenmerk sollten sie auf die Angaben zur Bauzeit und die Zahlungspläne legen – hier fanden die Anwälte besonders häufig verbraucherfeindliche Klauseln. Laut Becker fehlt oftmals eine konkrete Nennung des Fertigstellungszeitpunkts des Baus. Häufig gibt es Angaben zur Bauzeit, jedoch keinen verbindlichen Termin für den Baubeginn. Das erschwert für den Bauherrn die Finanzierungsplanung. Zudem kann ein später Fertigstellungszeitpunkt zu einer Doppelbelastung des Haushalts führen, wenn Miete und Finanzierung parallel laufen. Das aktuelle Baurecht legt fest, dass Bauherren nur 90 Prozent der Bausumme bis zur Abnahme entrichten müssen. Damit räumt der Gesetzgeber ein Druckmittel ein, mit dem Häuslebauer auf die Beseitigung von Baumängeln drängen können. Doch viele Bauverträge sehen in ihren Zahlungsplänen als letzte Rate nur 5 Prozent der Bausumme oder weniger vor. Bauherren haben es damit schwerer, ihre Rechte am Ende der Bauzeit durchzusetzen.

Vertragsprüfungen durch einen Vertrauensanwalt schützen vor Benachteiligungen

Laut Becker legen die teils geschickt formulierten Vertragsklauseln den Verdacht nahe, dass Verbraucher gezielt übervorteilt werden. Bauherren sollten sich daher nicht darauf verlassen, dass alle Verbraucherschutzrechte in den Verträgen eingehalten werden. Becker rät daher, Bauverträge vor der Unterschrift von einem Fachanwalt, zum Beispiel einem unabhängigen Vertrauensanwalt, prüfen zu lassen, unter www.bsb-ev.de gibt es dazu Adressen und weitere Infos. So können Bauwillige sicher sein, dass das Vertragswerk keine Klauseln enthält, die ihre Rechte einschränken oder sie benachteiligen. Damit sinkt auch die Gefahr, dass es im Bauverlauf zu Rechtsstreitigkeiten kommt. (djd).

Foto: djd/Bauherren-Schutzbund e.V.

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