Weg vom Öl und hin zum Flüssiggas
Wer jetzt seine Heizung modernisiert, kann von Förderzuschüssen profitieren
In Deutschland gibt es einer aktuellen Analyse des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) zufolge immer noch rund 5,8 Millionen Ölheizungen. Verbraucher, die ihre alte Ölheizung gegen effizientere und umweltverträglichere Heiztechnologien austauschen, profitieren seit Jahresbeginn von neuen staatlichen Fördermitteln.
Beim Wechsel bis zu 40 Prozent der Kosten zurückerhalten
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt beim Wechsel zu einer Gas-Hybridheizung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent erneuerbarer Energien einen Investitionszuschuss und eine Wechselprämie von bis zu 40 Prozent der Kosten.
Zuschüsse und Prämien sind allerdings nur garantiert, solange der Energieträgerwechsel freiwillig geschieht und noch nicht gesetzlich angeordnet ist. Für die Umwelt würde sich ein Wechsel in jedem Fall lohnen: Das deutschlandweite CO2-Einsparpotenzial im Wohngebäudebereich jenseits des Erdgasnetzes durch den Umstieg von Heizöl auf Flüssiggas liegt nach Angaben des DVFG bei mindestens vier Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.
Flüssiggas mit Solarthermie kombinieren
Wer jetzt von der alten Öl- zu einer neuen Gasheizung wechseln möchte, aber keinen Anschluss an das Erdgasnetz hat, kann trotzdem von staatlichen Fördermitteln profitieren. Möglich wird das mit einer effizienten Flüssiggas-Heizung, die Solarthermie sofort oder auch nachträglich integriert. Die Kombination der beiden Energien hat sich in der Praxis bereits bewährt.
Bei Flüssiggas handelt es sich um Propan, Butan oder Gemische beider Gase. Der Energieträger wird bereits unter geringem Druck flüssig und verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Informationen zum Heizen mit Flüssiggas stehen unter www.dvfg.de zur Verfügung. Bei der Entscheidung für eine Gas-Brennwertheizung, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, gibt es 20 Prozent Zuschuss.
Einen Förderungsantrag kann man online unter www.bafa.de stellen, sobald ein Kostenvoranschlag des Heizungsbauers vorliegt. Die Leistung darf bei Antragstellung noch nicht beauftragt sein. Zusätzlich zu den seit Januar 2020 geltenden BAFA-Förderungen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ergänzungskredite an.
Der Ergänzungskredit „Energieeffizient Sanieren“ kann für Gas-Hybridheizungen wie auch für „renewable ready“-Heizungen bei Finanzierungspartnern der KfW beantragt werden. (djd)
Fotos: oh/djd/Deutscher Verband Flüssiggas/Tomasz Zajda/Alexander Raths – stock.adobe.com